(angegeben ist immer der erste und der letzte Ferientag)
Bitte halten Sie sich in Ihrer Urlaubsplanung im Interesse aller Schulkinder unbedingt an diese Ferienzeiten!
Gemäß der allgemeinen Ferienordnung (Erlass vom 4. März 02) können wir nur in dringenden Ausnahmefällen Ihren Kindern eine Beurlaubung in Verbindung mit den Ferien gestatten.
In solch einem Fall stellen Sie bitte mindestens drei Wochen vorher einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass andernfalls das Fernbleiben der Kinder als „unentschuldigt“ vermerkt werden muss und dass die Möglichkeit besteht, gegen Sie als Eltern ein Bußgeld zu erheben.
Haben Sie bitte Verständnis für diese Maßnahme, sie dient der Aufrechterhaltung eines geregelten Schulbetriebs.
Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir erholsame Ferienzeiten!